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Wichtig! Erhaltung von Brutplätzen

Das Bundesnaturschutzgesetz arbeitet nicht prophylaktisch, d. h. es gilt nicht bei Neubauvorhaben. Bestehende Brutplätze müssen aber aus zweierlei Gründen geschützt werden:

Erstens sind Gebäudebrüter sehr standorttreu und kehren zu jeder Nistsaison an ihren angestammten Brutplatz zurück; zweitens sind die meisten unserer Gebäudebrüterarten auf künstliche Einflugstrukturen angewiesen und durch deren allmähliches Verschwinden bedroht.

Wo der Erhalt baubedingt nicht verwirklicht werden kann, muss Ersatz etwa durch Einbausteine, integrierte oder außen angebrachte artgemäße Nistkästen etc. geschaffen werden. Um die Nisthilfen mit den bautechnischen Anforderungen abzugleichen, sollte man auf jeden Fall Fachleute hinzu ziehen.

Für Ihre Fragen stehe ich gerne bereit:
Dr. Anton Vogel, 81479 München, Tel.: 089/ 790 701 66, Email: anton.vogel@gmx.de


Weitere Hilfe: Schutzmaßnahmen am Lebensraum Haus

Die Homepage "Zentrum Artenschutz am Gebäude" vom NABU Landesverband Berlin und der DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt befasst sich mit Projekten zum Artenschutz und Lösungsbeispielen für spezielle Gebäudebewohner wie Vögel, Fledermäuse und Insekten.
Darüber hinaus gibt es auf dieser Internet-Plattform eine deutschland-weite Kontaktliste zur Beratung von Architekten, Bauherren und Interessierten.
» www.lebensraumhaus.nabu-berlin.de

Wichtige Informationen über den gesetzlichen Schutz von den an Gebäude brütenden Wildvogelarten und Fledermäusen bietet auch der LBV München
» LBV-München - Artenschutz an Gebäuden: Gesetzlicher Schutz


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