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Gebäudebrüterschutz bei Renovierungsmaßnahmen und Gerüstarbeiten

Wichtig ist es, Informationen über das Vorkommen von Gebäudebrütern und ihren Nistplätzen zu erhalten und an sachverständige Ansprechpartner wie den LBV und den NABU weiter zu geben.
Die LBV-Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen, bei dem der Autor als aktives Mitglied ist, steht Hausbesitzern, Bauherren, Baufirmen und Architekten für kostenlose Beratung zur Verfügung.

Gebäudebrüter und ihre Niststätten stehen unter Schutz (Bundesnaturschutzgesetz), zudem sind die Bestände einiger Arten bedroht: Rauch- und Mehlschwalbe, Mauersegler, Dohle, Schleiereule, Wanderfalke, Weißstorch, Haussperling. Unter strengem Schutz stehen außerdem alle an Gebäu-den heimischen Fledermausarten.
Links: www.fledermausschutz.de und www.lbv-muenchen.de (Arbeitskreise / Fledermäuse).

Der Schutz von Gebäudebrütern im Zuge von Umbau-, Renovierungs- und Malerarbeiten lässt sich in der Regel problemlos umsetzen und beruht auf langjähriger Erfahrung aus der Naturschutzarbeit. Wichtig ist, dass die Überprüfung und Kartierung der Sachlage vor Sanierungsbeginn vorliegt. Bei der Sanierungsarbeit gehen wichtige Daten verloren (wenn Einflüge bereits beseitigt sind), und im Vorfeld lassen sich alle Schritte kostenfreundlicher Artenschutzmaßnahmen besser abklären.

Vielfach werden Brutplätze von Gebäudebrütern einfach übersehen und fallen bei Renovierungsar-beiten aus Unwissenheit, nicht aus Ordnungsliebe, dem völligen Verschwinden zum Opfer. Dies liegt auch daran, dass Gebäudebrüter wie der Mauersegler sich meist unauffällig verhalten, nicht zwingend Kotspuren hinterlassen und mitunter über Jahre unbemerkt bleiben. Oft erleben wir bei Hausbesitzern sogar eine positive Überraschungsreaktion, Neugier und Aufgeschlossenheit: „Was, so was Seltenes brütet bei uns?“

Zu den Aufgaben des LBV bzw. NABU in Sachen Gebäudebrüterschutz gehört daher die Aufklärung der Bevölkerung.

Erfassung von Brutplätzen vor Sanierungsbeginn

Um schnell mit den Ansprechpartnern in Verbindung treten zu können, suchen wir bei einer Gebäudebrüterfeststellung folgende Informationen:
- Welche Vogelart?
- Wie viele Individuen/Brutpaare siedeln am Gebäude?
- An welchen Gebäudeteilen und –seiten liegen die Brutplätze?
- Name, Adresse (PLZ, Straßennummer), Telefonnummer/Email des Hausbesitzers
- Sind bereits Umbauarbeiten geplant? Ab wann?

Mit dem eingefügten Erfassungsbogen können Sie sich aktiv an unserer Arbeit beteiligen. Senden Sie eine Meldung per Email an:
anton.vogel@gmx.de (LBV Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen)
und am besten parallel an die Untere Naturschutzbehörde Ihrer Gemeide oder Ihres Landratsamtes, z.B. für Kreis bad Tölz - Wolfratshausen. www.lra-toelz.de (Natur, Umwelt, Wasser und Landwirtschaft).


Bauzeit und Brutzeit

Gebäudebrüter nutzen ihren Brutplatz nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr.
Mauersegler: Brutzeit schwerpunktmäßig in der Zeit von 28. April bis 31. Juli (21. April bis Mitte August),
Rauchschwalbe: Brutzeit von Ende April bis Anfang/Mitte/in Einzelfällen Ende September,
Mehlschwalbe: Brutzeit von Ende April bis Mitte September,
Dohle: Brutzeit von Mitte April bis Mitte Juni.
Haussperlinge: nutzen ihre Brutplätze manchmal bis in den Spätsommer für mehrere Bruten, doch wenn man vor diesem an einem ansonsten gesicherten Baugerüst das Staubnetz weglässt, ermöglicht man es den Eltern, auch neben den Arbeiten noch einzufliegen und ihre Jungen zu füttern.

Außerhalb der Brutzeit bleibt jedoch meist genügend Zeit für Sanierungsarbeiten, ohne die Vögel zu stören. Bauzeit und Artenschutz lassen sich also problemlos miteinander abstimmen und sogar kombinieren, wenn sich eine Sanierung während der Brutzeit nicht vermeiden lässt:

Bei Mauerseglern und Mehlschwalben, weniger störungsempfindlichen Brutvögeln, genügt es, während der Zeit des Gerüstaufbaus einen freien Anflug zum Nest offen zu lassen. Dazu muss im Gerüst ein Freiraum unter der Dachtraufe erhalten bleiben. Bei der Mehlschwalbe reicht ein Abstand von 50 Zentimetern, der Mauersegler benötigt für seine parabelförmige Unterfliegungs-Kurve bis zu 2,50 Meter. Sein enormes Tempo erhöht sonst die Verletzungsgefahr am Gestänge.

Dohlen reagieren auf Störungen in unmittelbarer Nähe ihrer Brutlöcher empfindlicher, wenn sie einmal zu brüten begonnen haben. Daher sollte die überschaubare Frist bis um den 15. Juni und die anschließende Nachkontrolle durch die LBV-Experten abgewartet werden. Ist dies nicht vermeidbar – weil die Dohlen alle Seiten des Kirchturms belegen – kann das Gerüst auch bis zu zwei Etagen unterhalb der Kolonie aufgebaut werden. So ist ein Teil der Bauarbeiten schon während der Brutzeit möglich.

Eine Gerüstvorhaltung, d. h. ein Aufbau bis spätestens 30. März mit Baubeginn nach der Nistperiode erlaubt zwar eine rasche Aufnahme der Bautätigkeit, ist aber mit entsprechenden Kosten verbunden.

Die geschilderten Maßnahmen wurden von den LBV-Kreisgruppen München und Bad Tölz-Wolfratshausen mehrfach mit Erfolg praktiziert, sodass die Ausführungen auf persönlicher Erfahrung beruhen.
Link: » www.lbv-muenchen.de (Gebäudebrüterschutz Bürgerinfo)


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